Wir erstellen Verkehrswertgutachten für bebaute & unbebaute Grundstücke

 

Definition laut § 194 BauGB


Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Vorstehende rechtliche Definition besagt jedoch nichts anderes, als dass es sich beim Verkehrswert um den Preis einer Immobilie handelt der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten erzielbar ist. In der Umgangssprache wird dieser Wert auch als "Marktwert" bezeichnet.

Trotz detaillierter Verfahrensvorschriften ist der Verkehrswert letztlich keine mathematisch exakt ermittelbare Grösse.

Gutachten sind aber keine „Schätzungen“, sondern von Fachleuten mit besonderer Sachkunde ermittelte Werte.

 

Objektarten:

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Wohnungs- & Teileigentum  
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbe- und Industrieobjekte (z.B. Hotels, Gastronomie, Freizeitanlagen)
  • Zubehör wie z.B. Maschinen und Anlagen
  • Betriebseinrichtungen und Inventar
  • Bewertung von Rechten und Belastungen
  • (z.B. Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht , Wegerechten, Erbpacht)
  • Sonderfällen (Liquidation, Ermittlung von Abbruchkosten etc.)
  • unbebaute Grundstücke (Bodenwert inkl. Wertabweichungen und Lagemerkmalen)
  • Wert des Außenanlagen
  • Modernisierungsumfang

 

 

 

Auftraggeber:

  • Gerichte (Vollstreckungs-, Familien-, Nachlaßgerichte usw.)
  • Unternehmen und Gesellschaften
  • Privatpersonen
  • Anwalts- und Steuerkanzleien
  • Banken und Versicherungen
  • Behörden

 

 

 

Gutachten benötigen Sie für:

  • Kauf oder Verkauf eines Grundstücks
  • Entscheidungen in Kapitalanlagen
  • Scheidung/Gütertrennung (z.B. Zugewinnausgleich)
  • Beleihung (Wertermittlung)
  • Ermittlung von Grundstücksbelastungen wie z. B. Erbbau- Wohnungs-, Wegerechte, Nießbrauch, Überbau, Leibrenten usw.
  • Versicherung(swertermittlung)
  • Erbauseinandersetzungen
  • Steuerliche Bewertung zur Vorlage beim Finanzamt
  • Vermögensaufstellung
  • Enteignungs- / Entschädigungsverfahren
  • Vermögensaufstellung
  • Zwangsversteigerungen
  • Steuerlichen Anlässen (Erbschaft, Schenkung, Vermögensübertragung, Gebäudeabschreibung)
  • Mieterhöhungsverfahren
  • Erbbauzinsanpassungen
  • Gegengutachten / Gutachtenüberprüfung
  • Veräußerung bei Betreuung
  • Städtebaulicher Sanierung
  • Standort- & Renditeanalysen
  • Schiedsgutachten

 

 

Definition der Wertermittlung

Aufgrund § 8 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind zur allgemeinen Wertermittlung das Vergleichswertverfahren einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.

Der Verkehrswert ist aus dem Ergebnis des oder der herangezogenen Verfahren unter Würdigung seines oder ihrer Aussagefähigkeit zu ermitteln.

Thorsten Leffeck

Margaretenhof 1

56651 Oberzissen

___________________

02636/ 96 96 822

0163/ 392 99 47

mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir sind bundesweit tätig

Unwetterwarnungen

TV-Beiträge

Unsere Profile im Netz

Thorsten Leffeck

Facebook Logo