Leibrentenbarwertfaktor

Leibrentenbarwertfaktoren werden zur Ermittlung des Barwertes von Nießbrauchrechten, Wohnungsrechten, an die Lebenserwartung von Berechtigten gebundene Reallasten oder Altenteilsrechten und Pflegeverpflichtungen benötigt. Für sämtliche an das Leben einer Person gebundenen Rechte können keine Zeitrentenbarwertfaktoren, sondern nur Leibrentenbarwertfaktoren zum Einsatz kommen. Denn nur diese berücksichtigen neben der üblichen Lebenserwartung auch das Risiko der Überlebenswahrscheinlichkeit.

Diese Berechnungen brauchen Sie immer dann in einer Wertermittlung, wenn auf Ihrem Grundstück oder Gebäude Belastungen bestehen, die sich negativ auf den Wert des Grundstücks auswirken.

Beispiel:

 

Ihre Eltern vererben Ihnen ein Grundstück mit einem zwei Familienwohnhaus. Im Erbvertrag steht festgehalten, dass Ihre Eltern ein lebenslanges und kostenloses Wohnungsrecht haben. Sie haben also keine Miete oder sonstige Entschädigung. Dies erlischt erst dann, wenn der am längstlebende der beiden verstirbt.

Sie möchten, aus welchem Grund auch immer, das Gebäude nun verkaufen.

Durch das Wohnungsrecht kann auch der Kaufinteressent keine Mieteinnahmen der belegten Wohnung zukünftig erzielen.

Aufgabe des sachkundigen Sachverständigen ist es nun Anhand des Alters beider Elternteile zu berechnen, wie hoch die Lebenserwartung der beiden ist, wie lange die belegte Wohnung keiner Vermietung zugeführt werden kann, und wie hoch letztlich die wirtschaftliche Belastung des Grundstückes dadurch ist.  

Es könnte noch komplizierter werden, wenn auch die Nebenkosten der Eltern auf den Käufer übertragen werden.     

Ähnliche Belastungen ergeben sich aus einem Wegerecht, einer Dienstbarkeit, Nießbrauch, Reallasten oder sonstigen Belastungen, die entsprechend berechnet werden müssen um den exakten Wert einer Grundstückes zu ermitteln.

Thorsten Leffeck

Margaretenhof 1

56651 Oberzissen

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