Bauleitung und Bauüberwachung bei einem Fertighaus                                

Wir sind spezialisiert auf die baubegleitende Überwachung bei Fertighäusern aller Art.  Das betrifft die üblichen schlüsselfertigen Fertighäuser, als auch den gesamten Bereich der Ausbauhäuser in Ständerbauwerken, Holzrahmenbau.

Bei Ausbauhäusern ist es generell so, dass die Gebäudehülle und diverse Leistungen  in fix und fertiger Qualität geliefert werden und der Ausbau, in verschiedenen Ausbaustufen und Varianten dann bauseits erfolgt. Entweder in kompletter Eigenleistung oder durch die Vergabe von Handwerksunternehmern, die vom Bauherrn selbst beauftragt werden.

Fertighäuser benötigen eine ordnende Hand – und die sollte immer  von einem externen Bauleiter überwacht werden, weil die Gefahr von Baufehlern und Bauschäden bei keiner anderen Bauweise höher sind als hier.

Wir haben uns auf diesen Sektor spezialisiert, weil wir für viele namhaften Fertighaushersteller freiberuflich gearbeitet und  betreut haben, oder regelmäßige Bauabnahmen tätigen. 

 

So haben wir die besondere Sachkunde bei den folgenden Fertighausherstellern:

·          Fingerhaus

·         Nordhaus

·         Weber Fertighaus

·         IBG Haus

·         Schrage Fertighaus

·         Büdenbender Hausbau

·         Weiss Fertighaus

·         Okal Fertighaus

·         Town & Country

·         Bien Zenker

·         WENO MassivHaus

·         Kampa Fertighaus (Marktführer bis zur Insolvenz 2009)

  •      Fingerhut Haus und diverse andere.....

Nutzen Sie unsere Erfahrung und gehen Sie auf Nummer sicher.

                                                     Die Abnahme

Der Unternehmer hat Anspruch auf die Abnahme, wenn das Werk – abgesehen von unwesentlichen Mängeln – vertragsgemäß hergestellt ist. Ob ein wesentlicher Mangel vorliegt, bestimmt sich danach, ob es dem Auftraggeber zumutbar ist, die Werkleistung abzunehmen und die hierdurch eintretenden Rechtsfolgen hinzunehmen. Ein wesentlicher Mangel kann dann vorliegen, wenn entweder die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit des Werks wesentlich beeinträchtigt ist oder der Mangel ein erhebliches finanzielles Gewicht hat, d. h. erhebliche finanzielle Aufwendungen zu seiner Beseitigung erfordert.

Die Abnahme ist vom Besteller ausdrücklich zu erklären, in der Praxis erfolgt aber häufig nur eine stillschweigende Abnahme (konkludente Abnahme), die z.B. in der Regel in einer vollständigen Zahlung der Vergütung gesehen werden kann. Außerdem tritt die Abnahme ohne Erklärung des Bestellers ein (fiktive Abnahme), wenn der Besteller zur Abnahme verpflichtet ist und die Abnahme trotz Fristsetzung des Unternehmers nicht erklärt (§ 640 Abs. 1 Satz 3 BGB).

Die Abnahme hat insbesondere folgende Wirkungen:

  • Die Vergütung wird fällig (§ 641 Abs. 1 BGB) und ist zu verzinsen (§ 641 Abs. 4 BGB).
  • Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung geht auf den Besteller über (Gefahrübergang, § 644 BGB).
  • Der Besteller verliert bestimmte Ansprüche hinsichtlich solcher Mängel, die er bei Abnahme kennt, aber nicht vorbehält (§ 640 Abs. 2 BGB).
  • Die Beweislast für das Vorhandensein eines Mangels liegt nach der Abnahme beim Besteller (Beweislastumkehr), soweit nicht bei Abnahme ein Vorbehalt erklärt wurde.
  • Die Verjährungsfrist für bestimmte Mängelansprüche beginnt zu laufen (§ 634a Abs. 2 BGB).
  • Der Besteller verliert einen Anspruch auf eine vom Unternehmer verwirkte Vertragsstrafe, soweit nicht bei Abnahme ein Vorbehalt erklärt wurde (§ 341 Abs. 3 BGB).
  • Der Werkvertrag kann nicht mehr gekündigt werden.

Sofern nach der Beschaffenheit des Werkes eine Abnahme nicht möglich ist, (z.B. unkörperliche Werke wie Theateraufführung, Konzert) treten die Wirkungen der Abnahme mit Vollendung ein, § 646 BGB.

Besonderheiten beim Bauvertrag mit VOB/B

Sofern bei einem Bauvertrag die Geltung des Teils B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), d. h. der "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen", vereinbart ist, werden die Regelungen des BGB insbesondere durch § 12 VOB/B teilweise abgeändert. Es bestehen folgende Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede:

    • Wie nach § 640 Abs. 1 Satz 2 BGB kann die Abnahme nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden (§ 12 Nr. 3 VOB/B).
    • Im Unterschied zum BGB hat der Auftragnehmer auch Anspruch auf Teilabnahmen (§ 12 Nr. 2 VOB/B).
    • Mit der Abnahme durch den Auftraggeber

    • wird die im Wesentlichen vertragsgerechte Erfüllung der Leistungspflicht des Auftragnehmers zum Ausdruck gebracht
    • endet das Erfüllungsstadium des Auftragnehmers
    • beginnt das Stadium der Gewährleistung für den Auftragnehmer
    • kehrt sich die Beweislast für Mängel vom Auftragnehmer zum Auftraggeber um
    • geht die Leistungsgefahr auf den Auftragnehmer über.
  • Verfahren
    • Im Rahmen eines VOB/B-Bauvertrags ist der Auftraggeber zur Abnahme innerhalb von zwölf Werktagen nach entsprechender Aufforderung durch den Auftragnehmer verpflichtet (§ 12 Nr. 1 VOB/B). Es kann jedoch auch eine andere Frist vereinbart werden.
    • Auf Verlangen einer Vertragspartei ist die Abnahme gemäß § 12 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B in einer besonderen Form durchzuführen (förmliche Abnahme). Bei einer förmlichen Abnahme wird das Bauwerk begangen. In der Regel sind dabei Auftraggeber und Auftragnehmer anwesend. Jede Vertragspartei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen hinzuziehen. Bei der förmlichen Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen, in das etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen und etwaige Einwendungen des Auftragnehmers gegen vom Auftraggeber behauptete Mängel und geforderte Vertragsstrafen aufzunehmen sind.
    • Wie unter alleiniger Geltung des BGB ist eine stillschweigende Abnahme möglich.
    • Ergänzend zu § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB regelt die VOB/B Einzelheiten zur fiktiven Abnahme. Ist keine förmliche Abnahme im Vertrag vereinbart und wird auch keine Abnahme von einer der Vertragsparteien verlangt, gilt die Leistung mit dem Ablauf von zwölf Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung als abgenommen (§ 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B). Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Werkleistung oder einen Teil der Werkleistung benutzt, gilt die Abnahme bereits nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme (§ 12 Nr.5 Abs. 2 VOB/B).
  • Wirkungen:
    • Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht auf den Auftraggeber über (Übergang der Gefahr) (§ 12 Nr. 6 VOB/B, vorrangig aber § 7 VOB/B).
    • Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche beginnt zu laufen (Beginn der Gewährleistungsfrist) (§ 13 Nr. 4 Abs. 3 VOB/B).
    • Wie nach § 341 Abs. 3 BGB kann eine etwa verwirkte Vertragsstrafe vom Auftraggeber nicht mehr gefordert werden, wenn er sich diese nicht bei Abnahme vorbehalten hat (§ 11 Nr. 4 VOB/B).

Bei der Abnahme sind somit viele Punkte zu berücksichtigen:

  • Wurde die Leistung so hergestellt, dass sie die zugesicherten Eigenschaften erfüllt?
  • Fehlen vertraglich zugesicherte Eigenschaften und lässt sich daraus ein Mangel ableiten?
  • Liegen Mängel oder Baufehler vor, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern?
  • Ist das Objekt bei Schlüsselfertiger Erstellung überhaupt bezugsfertig?
  • Wie groß ist der Schaden durch den Mangel und welcher Betrag kann einbehalten werden?
  • Wie viel Zeit muss ich dem Auftragnehmer einräumen für die Mängelbeseitigung?
  • Sind in das Abnahmeprotokoll Vorbehalte aufzunehmen, z.B. bzgl. Vertragsstrafen wegen bereits gerügter aber noch nicht beseitigter Mängel oder aufgrund von Schadensersatzansprüchen?
  • Welche Unterlagen muss der Auftragnehmer bei der Abnahme übergeben?
  • Sind noch Leistungen geschuldet, auch wenn sie nicht in der Leistungsbeschreibung stehen?

 Technische Abnahme

Als technische Abnahme wird eine Erklärung des Bestellers oder häufig seines entsprechend bevollmächtigten Architekten bezeichnet, dass das Werk oder ein bestimmter Teil unter rein technischen Gesichtspunkten vertragsgemäß ist. Die Beweislast dafür, dass das Werk insoweit nicht vertragsgemäß sei, geht damit auf den Besteller über, wohingegen die sonstigen Wirkungen der Abnahme nicht eintreten. Technische Abnahmen werden häufig während der Bauzeit durchgeführt für Teile, die später nicht mehr überprüfbar sind, z. B. die Bewehrung eines Stahlbetonbauteils. Die Durchführung von technischen Abnahmen können die Vertragsparteien vereinbaren; bei Vereinbarung der VOB/B haben die Vertragsparteien nach § 4 Abs. 10 Anspruch auf Feststellung von Zuständen von Teilen der Leistung, wenn diese bei späteren Arbeiten verdeckt werden.

Abnahme im öffentlichen Recht

Auch im öffentlichen Recht wird der Begriff Abnahme für eine Prüfung und Erklärung verwendet, dass eine Sache oder ein Zustand bestimmten Kriterien entspricht. Sie sind von zivilrechtlichen Abnahmen streng zu trennen. Beispiele:

  • bei Bauwerken, siehe Bauabnahme
  • für Fahrzeuge (z.B. § 19 Abs. 3 StVZO)
 

 Abnahme als tatsächliche Übernahme

Nach § 433 Abs. 2 des deutschen BGB ist der Käufer verpflichtet, die gekaufte Sache abzunehmen. Abnahme bedeutet hier die tatsächliche Übernahme der Kaufsache. In diesem Sinne wird der Begriff auch verwendet im Zusammenhang mit Abnahmeverpflichtung und Abnahmegarantie.

Unsere Leistungen im Bereich der Abnahmen

  • Technische Bauabnahme
  • Teilabnahme von Einzel Gewerken im Neubau
  • Abnahme von Neubauten
  • Beurteilung von Bauschäden und Mängelbeseitigungen
  • Vertretung ihrer Position vor Gericht und gegenüber Rechtsanwälten und Baufirmen
  • Wohnungsabnahme bei Mieterwechsel und Wohnungsabnahmeprotokoll
  • Abnahmen bei Mieterwechsel im gewerblichen Bereich.

 

                                  Honorarkosten Bauleitung  Neubau

Eine Beauftragung zur externen Bauleitung und Qualitätssicherung kostet den Bauherrn zunächst 3 % der reinen Bausumme (jedoch ohne Grundstückskosten, zzgl. eventueller Fahrtkostenpauschale).

Das sind z.B. bei einer Bausumme von 180.000 €  kosten für die Bauleitung von 5.400 €.

Eine Investition die sich für unsere Bauherren bisher immer gerechnet hat!

                               Darin sind folgende Leistungen enthalten:

.    Baubetreuung und Vertragsüberprüfung (sofern der Vertrag noch nicht geschlossen ist)

.    komplette Baubetreuung ab Bodenplatte bis zur Vertragserfüllung.

.    komplette Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe nach entsprechendem Leistungsstand

·         Sämtliche Mängelrügen für Schlechtleistungen und nicht vertragskonformer Herstellung, bzw. nicht Herstellung nach allgemein anerkannten Regeln der Technik.

·         Einhaltung der vertraglich zugesicherten Eigenschaften

·         Mahnungen bei Leistungsverzögerungen

·         Abwehr nicht berechtigter Mehrpreise / Sonderrechnungen

·         Übernahme Kommunikation mit dem Bauträger  (Wir stellen uns zwischen Ihnen und dem Auftragnehmer und federn somit alle Unannehmlichkeiten für Sie ab)

·         Termin Garantie für den Umzug ins neue Heim

·         Abnahme Begleitung und Hausübergabe  

Darin enthalten sind regelmäßige Besuche auf der Baustelle, mindestens 1x wöchentlich. Wenn nötig auch mehrere Besuche in der Woche, je nach Baufortschritt und Leistung der Unternehmer vor Ort.

Nicht enthalten im Preis sind Sonderleistungen (Ausschreibungen, Vergabe von Leistungen, Gutachten und/oder Dokumentationen) die durch den Auftragnehmer verursacht werden. Diese Kosten Rechnungen werden direkt mit dem Auftragnehmers/ Bauträgers verrechnet - und trifft nicht Sie als Auftraggeber.

Unsere Kosten spielen wir für Sie locker wieder ein, durch Abwehr unberechtigter Mehrkosten, Verzugsschäden, und der Einzugsgarantie, sonstiges.  

Schnelle Bauzeit - TOP Qualität und viel Freude an Ihrem neuen Haus oder des geplanten Umbaus - dafür stehen wir mit unserem gutem Namen.

 

                            Externe Bauleitung - Objektüberwachung

Unter baubegleitende Qualitätsüberwachung, auch Bau - Controlling genannt, versteht man die Koordinierung und Überprüfung der verschiedenen Arbeitsabläufe der einzelnen Gewerke eines Gebäudes.

Eine externe Bauleitung rechnet sich nicht nur wirtschaftlich für jeden Bauherrn, sondern sorgt für einen hohen Qualitätsstandard an Ihrem Bauvorhaben und federt alle unangenehmen Dinge mit Handwerkern, Bauträgern und Behörden ab. 

Lassen sie sich hinsichtlich der Kosten für eine externe Bauleitung  von uns eingehend beraten.

Und das Beste: externe Bauleitung wird durch KFW Mittel mit bis zu 4.000 € finanziert.

                                        Das leisten wir für Sie:

  • Durchsicht der Planungs- u. Vertragsunterlagen vor Baubeginn (falls noch möglich)
  • Überprüfung der verschiedenen Bauleistungen nach Baufortschritt
  • Überwachen der Ausführung des Gebäudes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften und DIN Normen
  • Mehrkostenabwehr durch ungerechtfertigte Forderungen der am Bau Beteiligten. 
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Bauzeitplan)
  • Führen eines Bautagebuches
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
  • Überwachung der am Bau Beteiligten auf bautechnische Fehler (Mängeln)
  • Gemeinsames Aufmaß & Abnahmen mit den bauausführenden Unternehmen
  • Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln
  • Rechnungsprüfung, Angebotsprüfung, Auftragsüberprüfung
  • Zahlungsfreigaben nach Zahlungsplan und Leistungsstand der am Bau Beteiligten
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle
  • Auflisten der Gewährleistungsfristen
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung
  • Kostenmanagement ab Zeitraum für tatsächliche Forderungserhöhungen.
  • Einhaltung von Termin & Fristen
  • Einhaltung des Fertigstellungstermines: Mit uns ziehen Sie pünktlich in Ihr neues Heim.

                                    Ziel der externen Bauleitung

Ziel der baubegleitenden, bautechnischen Bauleitung ist es, ein Normgerechtes, mangel- und schadensfreies Bauwerk zu realisieren, langwierige Streitigkeiten und kostenintensive Bauprozesse zu vermeiden und den Einzugstermin auch entsprechend einzuhalten. Baumängel wie unzulässige Rissbildungen, Schimmelpilze, Mängel im Wärmeschutz, Wasserschäden, erhöhte Baufeuchte und sonstige Bauschäden werden durch den Bausachverständigen so vermieden.
In der Ausführungsphase von Bauvorhaben besteht seitens der Bauherrenschaft häufig der Wunsch, die Qualität der Bauleistungen von einem unabhängigen Sachverständigen überwachen zu lassen.

Für diese Aufgabenstellung stehen wir Ihnen mit all unserem Know How gerne zur Verfügung. Durch unsere langjährigen Erfahrung und unserer bautechnischen, baustofflichen und statisch- konstruktiven Kompetenz ist es möglich, dass bereits während der Bauphase das Vorhandensein von Ausführungsfehlern, Mängeln, Abweichungen von den Regeln der Technik und von den planerischen Vorgaben in einzelnen Gewerken erkannt, gestoppt und sofort beseitigt werden.

Die Baustellen werden hierzu in regelmäßigen Zeitabständen durch den jeweiligen Baufortschritt begangen und je nach Wunsch selbstständig oder gemeinsam mit Vertretern des Bauherren oder der Bauleitung begutachtet und protokolliert.

Die Bauherren, die Bauleitung sowie die ausführenden Firmen können mit Hilfe der von uns zeitnah zur Verfügung gestellten Ergebnisse der Baustellenbegehungen umgehend auf die vorhandene Situation reagieren, so dass Folgeprobleme, wie das Entstehen verdeckter Mängel, Bauschädigungen oder der zeitliche Verzug von nachfolgenden Bauleistungen – und vor allem Kosten vermieden werden.

So erhalten Sie Ihr qualitatives Traumhaus auch noch zum festgelegten Termin.

Das klingt alles sehr selbstverständlich, aber Fragen Sie mal andere Bauherren, 95 % aller Bauherren werden Ihnen berichten können, das es ohne Probleme am Bau und Termin Schwierigkeiten  nicht gegangen ist.

Zudem stehen wir bei unangenehmen Dingen immer zwischen Handwerker und Bauherr, was für letztgenannten meist ein Segen für den Bauherrn ist.

Schauen Sie sich doch einfach unsere Referenzen an und überzeugen Sie sich selbst.

 

                Bauberatung für Neubauten und Modernisierungen

Vor jedem Bauprojekt stehen viele Entscheidungen an, vor den der Bauherr gestellt wird.

Oft treten bereits nach Baubeginn Fragen auf, die Sie plötzlich erreichen und die Sie lieber

von einem unabhängigen Sachverständigen geklärt haben möchten.

Wir  beraten Sie unabhängig und helfe Ihnen die richtigen Entscheidungen zu treffen!

 

Egal ob Sie neu bauen, renovieren, umbauen oder modernisieren möchten, vorher müssen die richtigen Überlegungen und Entscheidungen getroffen werden. Wir Klären welche Ausführungen vorteilhaft , notwendig umweltfreundlich und günstig  sind. Dabei wird über Wert auf den rationellen Einsatz aller Mittel gelegt. Selbstverständlich beraten wir sie auch über die Reihenfolge der von Ihnen geplanten Maßnahme.

Die Wahl der richtigen Baustoffe ist ein entscheidendes Kriterium, ebenso wie

die Wahl der richtigen Unternehmen.

Sie sind mittendrin im Bauabenteuer und ärgern sich über Pfusch am Bau und planloses vorgehen, der fehlenden ordnenden Hand und nicht nur über festgestellte Mängel, sondern auch um die schleppende Bearbeitung der Mängel? Zu hohe Rechnungen und Ausreden der Handwerker treiben Sie in den Wahnsinn?

Bauberatung schafft Klarheit und  bringt Ihnen die gewünschte Sicherheit
Sparen Sie sich also den Ärger und die folgenden finanziellen Verluste.

 

Unsere Leistungen:

  • Entscheidungshilfen
  • Anleitung zum selber bauen
  • Auswahl der Handwerker
  • Kostenschätzungen
  • Prüfung der Arbeitsausführung
  • Rechnungs- und Angebotsprüfung
  • Unterstützung bei der Vertragsgestaltung
  • Planung und Überwachung Mängelbeseitigung
  • Gutachten
  • Rentabilitätsberechnungen
  • Energieeinsparungen
  • Umweltschutz
  • Terminplanung

 

Bauen oder modernisieren Sie ihre Immobilie rechtssicher mit klaren Zielvorgaben! Egal ob Einfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie, mit uns sind Sie immer auf der sicheren Seite!

 

 

 

 

Unsere Premium – intensiv – Bauleitung  & Planung

Der Name ist Ihnen so fern wie die Leistungsstärke unserer sachverständigen Bauleitung ?

Uns ist das nicht neu!

Eines der größten Herausforderungen ist es ,  anspruchsvolle intensiv Baustellen auf einer möglichst kurzen Zeitschiene zu leiten  – und das zum Teil unter extremsten Bedingungen.

Stellen sie sich vor Sie haben ein Ladenlokal, z.B. ein Frisuergeschäft und beabsichtigen eine Umbau Maßnahme.  Derzeit haben Sie 8 Kundeplätze und bauen diesen auf 12 oder 14 Plätze aus.

Da der Geschäftsbetrieb aber nicht leiden darf,  soll der Geschäftsbetrieb aber nicht eingestellt , sondern fortgeführt werden.  

Das bedeutet für den sachverständigen Bauleiter extreme Koordinationsgeschick und erstklassige Arbeitsabläufe. Stress ohne Ende und der Kunde darf nichts davon spüren. Er muss sich weiterhin wohlfühlen,  denn dieser sichert letztlich den nachhaltigen erfolg der Erweiterung durch seine Kundentreue.

Jedes Rad in der Kette muss hier funktionieren, die Neueröffnung  ist nicht nur geplant, sondern werden schon überall auf Plakaten Stichtagsbezogen beworben.

Wir haben uns auf Planung und Bauleitung solcher extrem Baustellen spezialisiert, bei denen eine unglaubliche Power benötigt wird.  Und wir garantieren Ihnen nicht nur auf den tag genau die Fertigstellung, sondern auch, das während des Laufenden Geschäftsbetrieb  reibungslose und Geräuscharme Arbeitsleistungen.

Nicht selten kommt es bei diesen „Bauen im Bestand“  Bauleitungen zu Nachtarbeiten. Während sich Ihre Mitarbeiter  auf den nächsten  Arbeitstag vorbereiten oder ruhen, wird im Laden gehämmert, geschweißt, gehobelt,  gebohrt,  gemalt und gerannt, denn manchmal  hat man nur wenige tage Zeit ein Vorhaben in die Tat umzusetzen. In der Regel geht das nur mit ausgesuchten Handwerksunternehmen, die sich seit Jahren bekannt sind und die Arbeitsschritte des anderen in und auswendig kennen.

 Unsere Premium – intensiv – Bauleitung & Planung  bieten wir für folgende Leistungen an:

  •  Geschäftslokale aller Art
  • Hotel, Gaststätten, Café, Bistro
  • Konditorei, Bäckerei, Metzgerei, etc. **
  • Krankenhäuser, Kliniken, Seniorenheim, Arztpraxen
  • Freizeitanlagen, (öffentl. Schwimmbäder,Sauna, Wohnmobilhafen,
  • Sonnenstudio, Fitness-Center
  • Büro- und Ladeneinrichtungen
  • Schadens- und Ersatzwertbaustellen  bei Brandschaden, Wasserschaden   und Einbruchschaden, Vandalismus, Havarie im Versicherungsbereich
  • Banken & Sparkassen
  • Versicherungsgebäude
  • Schulen und Kindergärten
  • Warenhäuser

      **In Bereichen von Metzgereien, Fleischereien und ähnlichen kann eine derartige Leistung nur individuell besprochen undwährend des Geschäftsbetriebes durch geführt werden, da hier Hygienische Anforderungen zwingend berücksichtigt werden müssen.  Das heisst nicht, dass es nicht geht, sondern bedeutet, das die Maßnahme in der Planungsphase einer besonderen Bedeutung  unterliegt.

Unser Haus verfügt über ein großes Netzwerk bundesweit tätiger Handwerksunternehmen mit ausgezeichneten Qualifikationen und außergewöhnlichen Leistungen.

Unsere Premium – intensiv – Bauleitung bieten wir ihnen auch bei bereits vorliegenden Planungen und natürlich bei bereits begonnenen Maßnahmen an, wenn der Baufortschritt nicht den bisher erwarteten Erfolg gebracht hat oder der Fertigstellungstermin bereits droht nicht mehr eingehalten werden zu können.

Unsere Premium – intensiv – Bauleitung kommt sehr häufig auch bei exklusiven Bauvorhaben zum tragen, wo der Bauherr nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung steht, sich um das Bauvorhaben selbst zu kümern, oder er eine besondere Qualitätsstufe erwartet.

Darüber hinaus sind wir Ihr Partner für die Bauleitung und Baubegleitung hochwertiger und exclusiver Projekte im In- und Ausland. 

 

Sprechen Sie uns an – wir leisten das Besondere.

 

Thorsten Leffeck

Margaretenhof 1

56651 Oberzissen

___________________

02636/ 96 96 822

0163/ 392 99 47

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