Insolzenz des Unternehmers

Eines der leidtragendsten Wertermittlungen im Sachverständigenbereich sind die Bewertung von Immobilien, die mitten in der Bauphase durch plötzliche Insolvenz von Handwerksunternehmen oder Bauträgern zum Stillstand führen, oder wo durch Betrugsdelikte Bauherren geschädigt werden - bis hin zum wirtschaftlichen Ruin.

Nicht selten stehen die bis Dato geleisteten Zahlungen an den Auftragnehmer nicht im Verhältnis zur bisher geleisteten Tätigkeit und können im schlimmsten Fall auch den Bauherrn vor Ernst zu nehmenden Problemen, wenn nicht sogar die Zahlungsunfähigkeit bedeuten.  

Trifft ein solcher Insolvenzfall eines Bauträger oder Handwerkers ein ist schnelles Handeln geboten. Die vorhandenen Werte müssen im Zuge einer Beweissicherung sofort festgehalten und dokumentiert werden. Am Besten ist es, wenn mit dem in Not geratenem Auftragnehmer (oder insolvenzverwalter) eine Abnahme der bisherigen Leistungen vereinbart werden kann, denn nur dann ist gewährleistet, das unter Einhaltung rechtlicher Gegebenheiten, der Vertrag aufgelöst und mit neu beauftragten Unternehmern weiter gebaut werden kann.

Sinnvoll wäre jetzt auch die Beauftragung an einen sachverständigen Bauleiter, der im Zuge eines Krisen Managementes einen Notfallplan aufstellt und die Einsparpotenziale nutzt, wenn durch die Insolvenz nicht mehr ausreichend Kapital zur Fertigstellung steht.

Keine Angst, es gibt immer Lösungen – und wir sind darauf geschult.

Betrugsdelikte (Wirtschaftsverbrechen)

Schlimmer als die Insolvenzen sind die allmählich zunehmenden Betrugsdelikte.

Betrügerische Handwerker und Bauträger, die nicht anderes im Schilde führen als sich auf Kosten von ahnungslosen Bauherrn zu bereichern, nehmen leider immer stärker zu.

Bei der Vorgehensweise von Betrügereien sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Üblicherweise versuchen in wirtschaftliche Not geratene Unternehmer, Architekten, Bauträger und mittlerweile immer mehr ausländische (Schein-) Unternehmer möglichst schnell an frisches Kapital zu kommen, um alte Löcher hinter sich zu schließen. So werden nicht selten Aufträge angenommen,  die man gar nicht bewältigen kann und gar nicht darauf geschult ist. Angenommene Aufträge beginnen meistens mit Vorauszahlungen oder Überzahlungen. Meist werden Materialkosten als Grund für Vorauszahlungen  genannt, die man erst abrufen kann, wenn diese im Vorfeld bezahlt werden.

Üblicherweise funktioniert das meistens bis zu einem gewissen Leistungsstand. Dann werden ohne Rückmeldung plötzlich die Baustellen nicht mehr besetzt, weil man schon den nächsten Bauherrn erwischt hat, wo es los gehen soll und Gelder gezahlt werden.

Und irgendwann kommt es dann zum wirtschaftlichen Kollaps. Das System bricht zusammen und eine ganze Kette von Bauherrn und Auftraggebern stehen vor den Scherben. Alles fällt zusammen wie ein Schneeballsystem.

Wir werden dann meist von Rechtsanwälten, Gerichten und auch Staatsanwälten beauftragt, entsprechende Beweissicherungen durchzuführen: Was wurde gebaut, ist das erbaute Normgerecht, entspricht es den zugesicherten und vertraglich vereinbarten Eigenschaften, wie hoch ist der Wert der erbauten und wie hoch sind die bisherigen Zahlungen. Meist klafft hier ein riesiges Loch zwischen Werthaltigkeit und den erbrachten Zahlungen.

Hier sind wir Ihr schneller zuversichtlicher Partner. Wir bewerten Ihren Schaden zügig, unkompliziert und schnell. Damit es weiter gehen kann und Sie nicht noch mehr Zeit und Geld verlieren.  

Achten Sie auf folgendes:

Vereinbaren Sie immer Zahlungspläne und Zahlungsfristen bei der Vergabe von Handwerksleistungen. Achten Sie stets darauf, dass Sie nie mehr auszahlen als Sie an Wert dem entgegen stehen haben. Auch wenn Ihr Handwerker noch so bittet, mit den Augen rollt, bettelt oder Druck auf Sie ausübt und einen Vorschuss braucht. Nur so schützen Sie sich vor dem Supergau.  Das gesunde Mittelmaß ist es, immer genau so viel zu bezahlen, wie Sie an Gegenwert bekommen haben. Das ist für einen Bauleiter schon nie ganz einfach – für den Laien fast unmöglich.  Haben sie das Gefühl, da stimmt was nicht mit Ihrem Geschäftspartner, nehmen Sie sofort Kontakt zu uns auf. Wir bewahren Sie vor schlimmeren.

Sehen Sie sich dazu auch unsere Fernseh Dokumentation an von einem geschädigten Bauherrn. Hier gab es am Ende zwar leider kein richtiges Happy End – wir haben den Bauherrn aber immerhin in sein neues Haus bekommen.

Thorsten Leffeck

Margaretenhof 1

56651 Oberzissen

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