Prüfungen von Vertragsunterlagen
Prüfungen von Leistungsverzeichnissen, Angeboten, Auftragen, Verträgen und den später folgenden Rechnungen beschäftigen Sachverständige immer mehr. 70 % aller vorliegenden Rechnungen können heutzutage beanstandet werden. Leistungen die nicht erbracht sind, Mengen die nicht stimmen, Aufmaße die nicht gemacht wurden, fehlerhaft oder nicht kontrollierbar sind, führen immer wieder zu Unstimmigkeiten, Streit und zu schlaflosen Nächten. Doch bevor es soweit kommt, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu uns auf. Wir regeln und überprüfen das sofort - und nehmen Sie aus der Schusslinie, in dem wir uns direkt an den Rechnungssteller wenden (oder an den Bauherrn) und in Ihrem Namen handeln. Fakt ist: Was geleistet und vereinbart worden ist, muss am Ende auch bezahlt werden - alles andere ist schmerzlich und nicht in Ordnung. |
Tip:
Am Besten Sie machen eine ordnungsgemäße Bau - Abnahme - und beauftragen hierzu gleich einen Sachverständigen.
Bei Verträgen prüfen wir zunächst, ob alle wichtigen Bestandteile im Vertrag enthalten sind, ob Bestandteile fehlen oder unzulässig und daher nichtig sind. Wir überprüfen den beiliegenden Zahlungsplan, und bei Unsicherheit oder bei bereits erhabenen Beschwerden, ob Vertragsbestandteile verletzt worden sind. Mit Auftragsbestätigungen gehen wir genauso vor.
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Angebote überprüfen wir auf tatsächlicher Vergleichsebene. Wir überprüfen ob Leistungen auch vergleichbar sind, ob wirklich alle erforderlichen Positionen enthalten sind, damit es später bei der Ausführung nicht zu bösen Überraschungen kommt.
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Wir lassen niemanden im Regen stehen - und schaffen Lösungen die Zufriedenheit schafft, ohne jemanden zu übervorteilen. Fair geht immer vor! |