Wertermittlungshonorar 1 - 3 Familienhäuser

Wert
Euro

Normalstufe

Schwierigkeitsstufe*

 

 

 

Euro

Euro

 

Bis 200.000 € 

800,00 €

950,00 €

 

 

Bis 225.000 € 

850,00 €

1.100,00 €

 

 

Bis 250.000 € 

1.050,00 €

1.350,00 €

 

 

Bis 350.000 € 

1.300,00 €

1.800,00 €

 

 

Bis 500.000 € 

2.500,00 €

3.000,00 €

 

 

Bis 1.000.000 € 

4.200,00 €

5.200,00 €

 

 

Bis 1.250.000 € 

4.650,00 €

5.500,00 €

 

 

Bis 1.500.000 € 

5.000,00 €

6.000,00 €

 

 

Bis 2.000.000 € 

6.500,00 €

7.800,00 €

 

 

Bis 5.000.000 € 

8.500,00 €

                10.200,00 €

 

 

Bis 10.000.000 € 

12.500,00 €

15.000,00 €

 

 

Bis 20.000.000 € 

35.000,00€

42.000,00 €

 

 

Alle Preise       

Zzgl. Mwst.

Zzgl. Mwst.

 

 

Auslandsimmobilien, zuzüglich Reiskosten

Wertermittlungshonorare für gewerbliche Immobilien, z.B. 

  • Hotel, Gaststätten, Café, Bistro
  • Konditorei, Bäckerei, Metzgerei, etc.
  • Krankenhäuser, Kliniken, Seniorenheim, Arztpraxen
  • Freizeitanlagen, (öffentl. Schwimmbäder, Sauna, Wohnmobilhafen,
  • Sonnenstudio, Fitness-Center
  • Büro- und Ladeneinrichtungen
  • Schadens- und Ersatzwertbaustellen  bei Brandschaden, Wasserschaden  und Einbruchschaden, Vandalismus, Havarie im Versicherungsbereich
  • Banken & Sparkassen
  • Versicherungsgebäude
  • Schulen und Kindergärten
  • Warenhäuser                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                
  • Geschäftslokale aller Art

und Grundstücke allgemeiner Art Fragen Sie bitte gezielt bei uns an. Aufgrund der vielen individuellen Eigenschaften und Gegebenheiten bei solchen Immobilien ist eine pauschale Honorarangabe unseriös und von uns aus nicht möglich. Diese müssen gezielt durch kalkuliert werden.  Wir bitten hier um Verständnis. 

Gleiches gilt für Zwangsversteigerungsaufträge, Gebäude die den Liquiditätswert erreicht haben, Teileigentum, Mehrfamilienhäuser, etc.

 

  * Die Schwierigkeitsstufe liegt dann vor, wenn keine Unterlagen zur Wertermittlung vorhanden  sind, Wohnflächen berechnet werden müssen, Wegerechte, Dienstbarkeiten, Altlasten, etc. vorhanden sind und im Gutachten berücksichtigt werden müssen.

Thorsten Leffeck

Margaretenhof 1

56651 Oberzissen

___________________

02636/ 96 96 822

0163/ 392 99 47

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